Gefährdete Person §19 WaffG

Eine gefährdete Person benötigt auch eine Waffensachkunde die auch in einem Einzelkurz vermittelt wird.

Hierbei wird auf das besondere Bedürfnis hin ausgebildet. Die Fragen richten sich wir bei den Bewachern an den Vorgaben des Bundesverwaltungsamtes.

Hierbei werden der Person zum Training verschiedne Waffen zur Verfügung gestellt.

Wir verfügen über die staatliche Anerkennung zur Vermittlung der Sachkunde. (Siehe Impressum)

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.