Waffen & Munitionssammler § 17 WaffG

Waffen und Munitionssammler benötigen auch eine Sachkundeprüfung.

Bevor Sie an diesem Kurs teilnehmen bitten wir Sie sich bei Ihrer zuständigen Polizei oder Ordnungsbehörde zu informieren, ob das von Ihnen ausgesuchte Sammelgebiet und Ihre Begründung (ggf. Gutachten) eine Aussicht auf Erfolg hat.

Die Sachkundeprüfung alleine reicht nicht aus für die Erteilung einer Sammler Waffenbesitzkarte. 

Die Anforderungen eine Waffen und / oder Munitonssammlungs Genehmigung zu bekommen sind hoch.

Neben der Definition des Sammelgebietes muss auch sichergestellt sein das diese aus kulturhistorisch bedeutsamen Stücken besteht und durch den Antragsteller hier auch die erforderliche Systematik beim Sammeln gewährleistet ist. (Also nicht das bloße unstrukturierte "Ansammeln" von Waffen).

Ebenso muß der Antragsteller die erforderliche Qualifikation in seinem Sammelgebiet nachweisen können.

Es gibt auch eine Möglichkeit für Erben eine Waffensammlung zu übernehmen (§17 Abs.3 WaffG)

Bitte klären Sie diesen Sonderfall zunächst mit Ihrer zuständigen Polizei oder Ordnungsbehörde.

Wir verfügen über die staatliche Anerkennung zur Vermittlung der Sachkunde. (Siehe Impressum)

Anfragen können Sie uns gerne hier stellen.