Seenotsignalmittelkurs (+Signalpistole)

Für den Erwerb von Signalpistolen (Kaliber 4 = 26,5mm ist erwerbsscheinpflichtig) und dessen Munition ist ein Sachkundenachweiss erforderlich. (SKN)

Dieser muß von einem staatlich anerkannten Prüfer abgenommen werden.

Diesen Nachweis benötigen Sie um bei Ihrer waffenrechtliche Erlaubnisbehörde eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Darüberhinaus ist ein Bedürfnis und die Zuverlässigkeit des Antragstellers Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte.

Wir führen diese Kurse auf Anfrage durch und die Kursdauer beträgt hier 1 Tag.

Der Fachkundenachweis (FKN) der von Segel oder Motoyachtverbänden ausgestellt wird stellt keine Sachkunde im Sinne des Waffengesetzes dar.

Dieser Nachweis (FKN) gilt nur für pyrotechnische (Not-)Signalmittel bis zur Klasse T2** gemäß Sprengstoff Gesetz.(z.B.Fackeln, Signalraketen mit und ohne Fallschirm) aber nicht als Nachweis um z.B. eine Signalpistole im Kaliber 4 zu beantragen.

Wir verfügen über die staatliche Anerkennung zur Vermittlung der Sachkunde. (Siehe Impressum)

Pyrotechnische Notsignalmittel der Klasse T1* können ab 18 jähren ohne Nachweis erworben werden. (z.B. Fackeln, Signalraketen ohne Fallschirm) Siehe Merkblatt der Firma COMET.

Der Sachkundenachweiskurs (SKN) beinhaltet den Fachkundenachweis (FKN).

Wir empfehlen von der Nutzung von SRS (Schreckschuss Reizstoff Signalwaffen) mit Leuchtstern auf einem Boot abzusehen, da die Reichweite der Leuchtkraft sehr stark eingeschränkt ist und die Eigengefährdung je nach Wind sehr groß ist.
Verwenden Sie bitte daher nur professionelle Seenotsignalmittel. 

zum Beispiel: (Nicosignal, Cometsignalgeber)

Bitte beachten Sie auch, daß regionale oder allgemeine Führverbote gelten können (Auch wenn Sie einen kleinen Waffenschein für die SRS Waffen haben).  (z.B. Bei Fussballspielen, Konzerte, Umzüge, Theater, Kino, Karnevalszüge etc.)
Wenden Sie sich bei Fragen in diesem Falle bitte an Ihre zuständige Polizei oder Ordnungsbehörde.
Sonst drohen Ihnen unter anderem empfindliche Geldstrafen und Strafverfahren und ggf. der Widerruf von allen waffenrechtlichen und jagdlichen Genehmigungen (Jagdschein) wegen Verlustes Ihrer Zuverlässigkeit ! (WbK, Jagdschein etc.) durch Gefährdung der öffentlichen Sicherheit !

Beachten Sie bitte auch die Transportbestimmungen und Aufbewahrungsbestimmungen.

Unser Sachkundenachweis (SKN) ist bundesweit gültig und beinhaltet die Klasse T2** und PMII***

Klasse: T1*
(Seenotsignale der Unterklasse T1 dürfen von jedem, der das 18. Lebens- jahr vollendet hat, erlaubnisfrei erworben, aufbewahrt und zweckgerecht verwendet werden)

Klasse T2**
(SeenotsignalederUnterklasseT2sinderlaubnispflichtigunddürfenmitei- nem im Bootsführerschein eingedruckten Befreiungsvermerk erworben wer- den. Der Vermerk erfolgt nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel.)

PMII: ***
Pyrotechnische Munition kann mit einer Waffenbesitzkarte, mit Munitionserwerbsberechtigung oder Munitionserwerbsschein erworben werden.